Die Abrechnung kann sowohl über alle gesetzlichen Kassen als auch über private Kassen durchgeführt werden.
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für eine Verhaltenstherapie bis zu 80 Sitzungen.
Private Krankenkassen
Mitglieder einer privaten Krankenkasse müssen vor Beginn einer
Psychotherapie abklären, ob die jeweilige Kasse die Kosten auch dann trägt,
wenn die Behandlung durch eine Psychologische Psychotherapeutin durchgeführt wird. Ebenso zu erfragen ist die Anzahl der genehmigten Sitzungen, da diese bei den einzelnen Kassen unterschiedlich ist.
Coaching | 170 € pro Zeitstunde |
Fallsupervision Einzel | 90 € pro Fortbildungseinheit (45 min.) |
Fallsupervision Gruppe |
20 € pro Fortbildungseinheit (45 min.) und
Teilnehmer, Mindesteilnehmerzahl 5 Personen |
Systemische Beratung / Teamentwicklung |
nach Absprache |